Stadtsparkasse Wuppertal - Immobilienzeitung

12 Viele Häuser bieten gutes Potential für eine Wohnraumer- weiterung. Durch einen An- oder Ausbau, beispielsweise des Dachgeschosses, können so zusätzliche Wohnflächen in der vorhandenen Immobilie geschaffen werden. Dort entsteht dann möglicherweise neuer Raum für ein Büro – in Zeiten, in denen das Arbeiten im Homeoffice weit verbreitet ist, sicher eine geeignete Verwendung. Oder es bietet sich womöglich sogar genug Platz für eine kleine Einliegerwoh- nung zur Selbst – oder Fremdnutzung. Egal, ob bei einem Um- oder Anbau, beim Kauf oder bei einer Sanierung einer Immobilie: Alle baulichen Veränderungen können sich auf die Wohngebäudeversicherung auswirken. Gebäudeversicherung – Der Wert erhöht sich Die Wohngebäudeversicherung sichert Eigentümerinnen und Eigentümer bei Schäden an ihrem Gebäude durch Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. „Zusätzlich kann auch der Baustein gegen Elementargefahren eingeschlossen werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist das auch mei- ne dringende Empfehlung“, sagt Bettina Gillich, Versicherungs- spezialistin der Stadtsparkasse Wuppertal. Außerdem schützt sie fest mit dem Gebäude verbaute Teile, dazu zählen auch hoch- wertige Fußböden – zum Beispiel aus Marmor oder Edelhölzern – und Badelemente wie Waschbecken und Badewannen. Erhöht sich zum Beispiel durch den Einbau eines neuen Marmorbodens, die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen oder den Einbau von Wärmepumpen der Wert eines Gebäudes, muss auch die Versi- cherungssumme in der Gebäudeversicherung entsprechend an- gepasst werden. Bauarbeiten am Gebäude – Dies gilt es zu beachten Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sind gut beraten, sich rechtzeitig Gedanken über einen ausreichenden Versicherungs- schutz zu machen, bevor Bauvorhaben gestartet werden. „Denn der Bauherr kommt ab Beginn der Bauarbeiten auf der Baustelle für Schäden auf, die zum Beispiel durch höhere Gewalt wie Sturm, Diebstahl oder Vandalismus entstehen“, erklärt Gillich „Jeder, der eine Baumaßnahme plant und durchführt, sollte deshalb an den Abschluss einer Bauleistungsversicherung denken. Der Aus- und Anbau stellt eine erhebliche Investition für den Bau- herren dar. Über eine Bauleistungsversicherung sind alle Liefe- rungen und Leistungen des Bauvorhabens einschließlich Außen- anlagen gegen unvorhergesehene Sachschäden, zum Beispiel durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, ungewöhnli- chen Witterungseinflüsse wie Starkregen, Sturm und Hagel, Frost oder Erdbeben versichert. Zusätzlich versicherbar sind Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile und Schäden durch ungewöhnliches oder außerge- wöhnliches Hochwasser (ausgelöst bspw. durch Starkregen). Diese Versicherungen sind für eine An- und Umbauphase wichtig: • Bauleistungsversicherung • Privat-Haftpflichtversicherung • Private Unfallversicherung • Aktualisierte Wohngebäudeversicherung • Bauherren Rechtsschutz Rechte durch den Kauf einer Immobilie Auch beim Kauf einer Immobilie gibt es einiges zu beachten, denn durch den Kauf gehen die Rechte und Pflichten auf die Käuferin oder den Käufer über. „Wichtig ist, dass der Verkauf der Immobilie bei der Versicherung angezeigt wird“, sagt Gillich. „Der Gebäudeversicherungsvertrag geht mit der Eintragung im Grundbuch auf die Käuferin oder den Käufer über.“ Ab dem Zeit- punkt entsteht für die Käuferin oder den Käufer ein Sonderkün- digungsrecht. Das Versicherungsverhältnis kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform gekündigt werden. Wird das Kündigungsrecht inner- halb eines Monats nach dem Erwerb nicht genutzt, erlischt es und der Vertrag wird fortgeführt. Bestehende Absicherung regelmäßig aktualisieren „Gerade bei der Übernahme eines Vertrages sollte dieser einmal auf Aktualität überprüft werden. Auch im Allgemeinen ist es wich- tig, dass Versicherungsverträgen die aktuellsten Bedingungen zugrunde liegen“, empfiehlt Gillich. „Dies ist wichtig, da die neu- esten Bedingungen sich immer dem Markt und der Gesellschaft anpassen. Ein Beispiel ist der Einschluss der groben Fahrlässig- keit in der Wohngebäudeversicherung.“ Das Team der Stadtspar- kasse Wuppertal berät Sie gerne. Philipp Grün / Provinzial Was man bei einer Gebäude- versicherung wissen sollte Versicherungstipp der Provinzial Ihre Ansprechpartnerin Bettina Gillich Stadtsparkasse Wuppertal Kompetenzcenter Vermögen & Absichern Tel.: 0202 488-5460 bettina.gillich@sparkasse-wuppertal.de

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