Stadtsparkasse Wuppertal - Jahresbericht mit Auszug aus dem Jahresabschluss 2022

Bericht des Verwaltungsrates 41 Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Wuppertal hat die ihm nach dem Sparkassenrecht obliegenden Aufgaben im abgelaufenen Geschäftsjahr wahrgenommen. Hierzu zählen insbesondere gemäß § 15 Abs. 1 SpkG NW die Bestimmung der Richtlinien der Geschäftspolitik und die Überwachung der Geschäftsführung. Nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erfolgt die Erörterung der Risikolage in dem vom Verwal- tungsrat zu bildenden Risikoausschuss; darüber hinaus ist der Verwaltungsrat über die wesentlichen Inhalte der Risikolage zu informieren. Vor diesem Hintergrund erfolgten umfassende Infor- mationen zu den verschiedenen Risikoarten und deren Bedeutung für die Risikosituation der Stadtsparkasse Wuppertal. Der Vorstand informierte den Verwaltungsrat außerdem regelmäßig über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftlichen Verhältnisse und über alle sonstigen wichtigen Vorgänge. Außerdem ließ sich der Verwaltungsrat nach § 20 Abs. 6 SpkG NW ein Budget vorle- gen und über dessen Einhaltung regelmäßig berichten. Die grund- sätzlichen Fragen der Geschäftspolitik wurden eingehend erläutert. Der Verwaltungsrat hat in insgesamt sechs Sitzungen die nach dem Gesetz erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am 05.09.2022 den Organen der Stadtsparkasse Wuppertal gemäß § 8 Abs. 2 f SpkG NW Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 erteilt und gemäß § 8 Abs. 2 g SpkG NW in Verbindung mit § 24 Abs. 4 SpkG NW und § 25 SpkG NW über die Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse Wuppertal beschlossen. Nach Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Jahr 2022 durch die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes wurde der uneingeschränkte Bestätigungs- vermerk erteilt. Demnach entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute gelten- den handelsrechtlichen Vorschriften. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung hat zu keinen Einwendun- gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt. Gemäß § 15 Abs. 2 d SpkG NW hat der Verwaltungsrat den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht gebilligt und den Jahresab- schluss 2022 festgestellt. Die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 12.254.879,42 € erfolgt nach § 25 SpkG NW. Der Verwaltungsrat schlägt der Vertretung des Trägers vor, von dem oben genannten Jahresüberschuss einen Bruttobetrag von 2.970.002,97 € – nach Ab- zug von Steuern verbleibt eine Nettozahlung von 2.500.000,00 € – an den Träger auszuschütten und den verbleibenden Betrag von 9.284.876,45 € in voller Höhe der Sicherheitsrücklage nach § 25 Abs. 1 c SpkG NW zuzuführen. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiten- den für den engagierten Einsatz und die erfolgreiche Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022. Wuppertal, 30. Juni 2023 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Ludger Kineke

RkJQdWJsaXNoZXIy NjQ3NDQ=