Stadtsparkasse Wuppertal - Jahresbericht mit Auszug aus dem Jahresabschluss 2023

Bericht des Verwaltungsrates 41 Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Wuppertal hat die ihm nach dem Sparkassenrecht obliegenden Aufgaben im abgelaufenen Geschäftsjahr wahrgenommen. Hierzu zählen insbesondere gemäß § 15 Abs. 1 SpkG NW die Bestimmung der Richtlinien der Geschäfts- politik und die Überwachung der Geschäftsführung. Nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erfolgt die Erörterung der Risikolage in dem vom Verwal- tungsrat zu bildenden Risikoausschuss; darüber hinaus ist der Verwaltungsrat über die wesentlichen Inhalte der Risikolage zu informieren. Vor diesem Hintergrund erfolgten umfassende Infor- mationen zu den verschiedenen Risikoarten und deren Bedeutung für die Risikosituation der Stadtsparkasse Wuppertal. Der Vorstand informierte den Verwaltungsrat außerdem regelmäßig über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftlichen Verhältnisse und über alle sonstigen wichtigen Vorgänge. Außerdem ließ sich der Verwaltungsrat nach § 20 Abs. 6 SpkG NW ein Budget vorlegen und über dessen Einhaltung regelmäßig berichten. Die grundsätz- lichen Fragen der Geschäftspolitik wurden eingehend erläutert. Der Verwaltungsrat hat in insgesamt sieben Sitzungen die nach dem Gesetz erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am 05.09.2023 den Organen der Stadtsparkasse Wuppertal gemäß § 8 Abs. 2 f SpkG NW Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 erteilt und gemäß § 8 Abs. 2 g SpkG NW in Verbindung mit § 24 Abs. 4 und § 25 SpkG NW über die Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtspar- kasse Wuppertal beschlossen. Nach Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Jahr 2023 durch die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkas- sen- und Giroverbandes wurde der uneingeschränkte Bestäti- gungsvermerk erteilt. Demnach entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt- sparkasse Wuppertal. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt. Gemäß § 15 Abs. 2 d SpkG NW hat der Verwaltungsrat den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht gebilligt und den Jahresab- schluss 2023 festgestellt. Die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 14.415.025,42 € erfolgt nach § 25 SpkG NW. Der Verwaltungsrat schlägt der Vertretung der Trägerin vor, von dem oben genannten Jahresüberschuss einen Bruttobetrag von 3.564.003,57 € – nach Ab- zug von Steuern verbleibt eine Nettozahlung von 3.000.000,00 € – an die Trägerin auszuschütten und den verbleibenden Betrag von 10.851.021,85 € in voller Höhe der Sicherheitsrücklage nach § 25 Abs. 1 c SpkG NW zuzuführen. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden für den engagierten Einsatz und die erfolgreiche Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023. Wuppertal, 28. Mai 2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Ludger Kineke

RkJQdWJsaXNoZXIy NjQ3NDQ=